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BMF - IV C 6 - S 2133/07/10001

Steuerliche Gewinnermittlung bei der Bildung von Bewertungseinheiten (§ 5 Abs. 1a S. 2 EStG)

Bezug:

Mit Schreiben vom baten Sie um Klärung von Fragen zur Bildung von Bewertungseinheiten in der steuerlichen Gewinnermittlung. Dazu nehme ich nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

Anwendung von Regelungen des steuerlichen Bewertungsvorbehalts und spezialgesetzlicher Normen

Sie fragen, ob die steuerliche Anerkennung von Bewertungseinheiten sowohl hinsichtlich des Ansatzes als auch der Bewertung der Vorschrift des § 5 Abs. 1a S. 2 EStG folge. Dies würde Ihrer Meinung nach bewirken, dass der steuerliche Bewertungsvorbehalt des § 5 Abs. 6 EStG i. V. m. § 8b Abs. 1 bis 6 KStG, §§ 6a und 15 Abs. 4 Satz 3 EStG sowie die spezialgesetzlichen Normen des Investmentsteuergesetzes und des Außensteuergesetzes nicht zur Anwendung kämen.

§ 5 Abs. 1a S. 2 EStG bestimmt, dass die Ergebnisse der in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeten Bewertungseinheiten auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich sind. Insofern stellt die Vorschrift eine besondere Ausprägung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes dar. Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift kommt eine eigenständige Bewertung der in eine Bewertungseinheit einbezogenen Wirtschaftsgüter nach steuerlichen Bewertungsvorschrifte...

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