Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IfSG § 5a

2. Abschnitt: Koordinierung und Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit in besonderen Lagen

§ 5a Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Verordnungsermächtigung

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank