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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 427/06 EFG 2010 S. 1772 Nr. 21

Gesetze: BewG § 146 Abs. 5

Ehemalige Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebes – Zuschlag nach § 146 Abs. 5 BewG

Leitsatz

  1. War eine Hofstelle zunächst Teil eines LuF-Betriebes, der später aufgegeben wird, so dient die Hofstelle (Wohngebäude) keinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mehr.

  2. Das Gebäude dient vielmehr ausschließlich Wohnzwecken und löst als Teil des Grundvermögens den Zuschlag nach § 146 Abs. 5 BewG aus.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 162 Nr. 3
EFG 2010 S. 1772 Nr. 21
NAAAD-51894

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