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BFH Beschluss v. - XI E 1/10

Gesetze: FGO § 68, GKG § 47, GKG § 52, GKG § 62 Abs. 4, GKG § 66

Kein Vertretungszwang bei der Stellung von Anträgen und bei der Abgabe von Erklärungen im Erinnerungsverfahren; Streitwert eines Revisionsverfahrens bei Änderung des Verfahrensgegenstandes nach § 68 FGO

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 2087 Nr. 11
BAAAD-52027

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