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BFH Beschluss v. - VIII B 90/09

Gesetze: FGO § 58, FGO § 94, FGO § 126 Abs. 3, FGO § 128, ZPO § 160a, ZPO § 163, ZPO § 164, ZPO § 165

Beschluss über einen Antrag auf Protokollberichtigung nicht beschwerdefähig; Versetzung eines Richters an ein anderes Gericht desselben Dienstherrn; Beweisaufnahme im Verfahren der Protokollberichtigung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 2090 Nr. 11
DAAAD-52048

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