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BFH Urteil v. - VIII R 26/08

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 10b, EStG § 12, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Prozesskosten teilen die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren; ordnungsgemäße Spendenbescheinigung Voraussetzung für den Sonderausgabeabzug; Nachweis von Aufwendungen für Fachliteratur

Leitsatz

Zur steuerlichen Beurteilung von Prozesskosten und der Möglichkeit, diese unter bestimmten Umständen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend zu machen (vergleiche ).
Es gibt keinen Lebenserfahrungssatz, demzufolge bei einer nichtselbständigen Tätigkeit als Syndikusanwalt Kosten für Büromaterial und Porto in Höhe von 1.200 DM pro Jahr anfallen.
Das übliche Beweismittel für den Nachweis von Aufwendungen für Fachliteratur ist der Urkundsbeweis, d.h. die Vorlage von Quittungen des Buchhandels, die den Namen des Erwerbers und den Titel des angeschafften Buches enthalten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 2035 Nr. 11
EStB 2010 S. 374 Nr. 10
HFR 2010 S. 1216 Nr. 11
KAAAD-52050

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