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Steuerliche Behandlung von Einkünften von Künstlern und Sportlern nach Artikel 17 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Die nachfolgend abgedruckte Konsultationsvereinbarung vom 9./ dient der Auslegung von Artikel 17 Abs. 1 des DBA Österreich. Mit ihr sollen in der Vergangenheit häufig aufgetretene Probleme der Zuordnung von Vergütungen an einen Künstler zu Artikel 12 oder zu Artikel 17 vermieden werden. Sie ist in der folgenden Fassung auf alle offenen Fälle anzuwenden:
Konsultationsvereinbarungzwischen dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschlandund dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich
nach Art. 25 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zur Auslegung von Art. 17 Absatz 1 des Abkommens
Im Rahmen der Verhandlungen zur Auslegung des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens erörterten die deutsche und die österreichische Delegation die steuerliche Behandlung von Einkünften von Künstlern und Sportlern.
Zur Vermeidung von in der Vergangenheit häufig aufgetretenen Problemen der Zuordnung von Vergütungen an einen Künstler zu Artikel 12 oder zu Artikel 17 und zur Vereinfachung und Gleichmäßigkeit der B...