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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 275/09

Gesetze: MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3

Nachhaltigkeit der Verfolgung des Anspruchs gemäß § 53 Abs. 1 MinöStV

Leitsatz

Zu der Frage, innerhalb welcher Frist ein Mineralöllieferant die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen muss, wenn der Warenempfänger gegen einen innerhalb der 2-Monatsfrist erlassenen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat, um den Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV zu genügen.

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Fundstelle(n):
EAAAD-52214

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