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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 6 K 2069/09

Gesetze: GKG § 52, FGO § 41, UStG § 4 Nr. 12

Streitwert bei Klage auf Feststellung der Umsatzsteuerpflicht

Leitsatz

Der Streitwert einer Klage auf Feststellung der Umsatzsteuerpflicht, die durch den Leistungsempfänger einer von diesem als steuerpflichtig erachteten Leistung zur Vorbereitung einer Zivilklage auf Rechnungserteilung erhoben wird, ist mit 50% des in Betracht kommenden Vorsteuerbetrages anzusetzen.

Fundstelle(n):
RAAAD-52227

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