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BGH Urteil v. - I ZR 47/08

Gesetze: § 87b Abs 1 S 1 UrhG, Art 7 Abs 1 EGRL 9/96, Art 7 Abs 2 EGRL 9/96

Urheberrecht: Richtlinienkonforme Auslegung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe bei Verwertung von Datenbanken durch Übermittlung von Datensätzen an die einzelnen Nutzer mit den sie selbst betreffenden Daten - Autobahnmaut

Leitsatz

Autobahnmaut

Der Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne des § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG ist im Blick auf die Bestimmung des Art. 7 Abs. 1 und 2 der Datenbankrichtlinie, deren Umsetzung er dient, richtlinienkonform dahin auszulegen, dass er jedenfalls bei Datenbanken, deren typische Verwertung darin besteht, den Nutzern nur die jeweils sie selbst betreffenden Datensätze zugänglich zu machen, auch das Zurverfügungstellen einzelner Datensätze an einzelne Nutzer erfasst, wenn diese Nutzer in ihrer Gesamtheit eine Öffentlichkeit bilden .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW-RR 2010 S. 1633 Nr. 23
WAAAD-52273

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