Urheberrecht: Richtlinienkonforme Auslegung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe bei Verwertung von Datenbanken durch Übermittlung von Datensätzen an die einzelnen Nutzer mit den sie selbst betreffenden Daten - Autobahnmaut
Leitsatz
Autobahnmaut
Der Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne des § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG ist im Blick auf die Bestimmung des Art. 7 Abs. 1 und 2 der Datenbankrichtlinie, deren Umsetzung er dient, richtlinienkonform dahin auszulegen, dass er jedenfalls bei Datenbanken, deren typische Verwertung darin besteht, den Nutzern nur die jeweils sie selbst betreffenden Datensätze zugänglich zu machen, auch das Zurverfügungstellen einzelner Datensätze an einzelne Nutzer erfasst, wenn diese Nutzer in ihrer Gesamtheit eine Öffentlichkeit bilden .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW-RR 2010 S. 1633 Nr. 23 WAAAD-52273