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BFH Beschluss v. - X B 198/09

Gesetze: AO § 76 Abs. 1, AO § 96 Abs. 1, AO § 118 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; abweichende Sachverhaltsdarstellung ist nicht geeignet die Bindung des BFH an den vom FG festgestellten Sachverhalt zu beseitigen; objektive Willkür als Grund der Revisionszulassung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 2102 Nr. 11
MAAAD-52392

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