Freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei unentgeltlichem Verzicht auf dingliches Wohnrecht; Einwände gegen die Richtigkeit der FG-Entscheidung im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde unbeachtlich
Leitsatz
Das dingliche Wohnungsrecht entzieht dem Grundstückseigentümer auf Dauer das Nutzungsrecht an einem Gebäude bzw. Gebäudeteil. Es vermittelt dem Berechtigten eine gesicherte Rechtsposition, weil das Wohnungsrecht aufgrund seiner dinglichen Wirkung als beschränkte persönliche Dienstbarkeit nicht nur den bewilligenden Grundstückseigentümer, sondern auch dessen Rechtsnachfolger bindet. Der unentgeltliche Verzicht auf ein dingliches Wohnungsrecht ist als freigebige Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu beurteilen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 2075 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2010 S. 3166 StBW 2010 S. 1069 Nr. 23 RAAAD-52402