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FG Münster Urteil v. - 14 K 3997/08 F EFG 2011 S. 13 Nr. 1

Gesetze: AO § 180 Abs 1 Nr 2a, AO § 181 Abs 1 S 2, AO § 170 Abs 2 Nr 1

Feststellungsverjährung

Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO

Leitsatz

Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung kann die Verjährungsfrist für eine gesonderte und einheitliche Feststellung auch dann nicht in Gang setzen, wenn der Steuerpflichtige der Auffassung ist, keine gesondert festzustellenden Einkünfte erzielt zu haben und den feststellungserheblichen Sachverhalt vollständig im Rahmen der eingereichten Einkommensteuererklärung mitteilt. Mangels Abgabe einer Feststellungserklärung greift in diesem Fall die dreijährige Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO i.V.m. § 181 Abs. 1 Satz 2 AO.

Fundstelle(n):
AO-StB 2010 S. 336 Nr. 11
EFG 2011 S. 13 Nr. 1
YAAAD-52537

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