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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 1412/2007

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, GG Art 3

Kindergeld: Berechnung des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

Leitsatz

Bei der Prüfung, ob die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag überschreiten, sind die Einkünfte weder um die einbehaltene Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag noch um Beiträge für vermögenswirksame Leistungen oder Aufwendungen für die sog. Riesterrente zu kürzen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAD-52569

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