Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - Besitzstand aus der bisherigen VAP-Zusatzversorgung
Leitsatz
1. Der Ausschluss von Erziehungsurlaubszeiten von der Anwartschaftssteigerung stellt weder nach primärem europäischem Gemeinschaftsrecht noch nach deutschem Verfassungsrecht eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar.
2. Ein Anspruch auf Berücksichtigung von Erziehungsurlaubszeiten bei der Anwartschaftsberechnung folgt auch nicht aus sekundärem europäischem Gemeinschaftsrecht oder einfachem nationalen Gesetzesrecht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 2236 Nr. 37 BB 2010 S. 3032 Nr. 49 DB 2010 S. 2734 Nr. 49 AAAAD-52639