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BAG Urteil v. - 9 AZR 184/09

Gesetze: § 23a BAT-O, Anl 1a VergGr IIa Fallgr 1b BAT-O, Anl 1a VergGr Ib Fallgr 1c BAT-O, Art 3 Abs 1 GG, § 7 Abs 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 3 Abs 2 AGG, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 4 AltTZTV, § 5 Abs 2 S 2 AltTZTV, § 313 Abs 1 BGB, § 249 Abs 1 BGB

Kein Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell

Leitsatz

Während der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell kann kein Bewährungsaufstieg nach § 23a BAT-O stattfinden. Die für den Bewährungsaufstieg notwendige Bewährungsphase kann nicht in der Arbeitsphase vorgearbeitet werden. Für eine Bewährung während der Freistellungsphase fehlt es an der hierzu notwendigen tatsächlichen Arbeitsleistung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1275 Nr. 21
BB 2010 S. 2627 Nr. 43
BBK-Kurznachricht Nr. 13/2010 S. 589
DB 2010 S. 15 Nr. 18
DB 2010 S. 2227 Nr. 40
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2010 S. 1498
StBW 2010 S. 429 Nr. 9
VAAAD-52645

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