Kein Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell
Leitsatz
Während der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell kann kein Bewährungsaufstieg nach § 23a BAT-O stattfinden. Die für den Bewährungsaufstieg notwendige Bewährungsphase kann nicht in der Arbeitsphase vorgearbeitet werden. Für eine Bewährung während der Freistellungsphase fehlt es an der hierzu notwendigen tatsächlichen Arbeitsleistung.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 1275 Nr. 21 BB 2010 S. 2627 Nr. 43 BBK-Kurznachricht Nr. 13/2010 S. 589 DB 2010 S. 15 Nr. 18 DB 2010 S. 2227 Nr. 40 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2010 S. 1498 StBW 2010 S. 429 Nr. 9 VAAAD-52645