Löschungsverfahren wegen bösgläubiger Markenanmeldung: Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - LIMES LOGISTIK
Leitsatz
LIMES LOGISTIK
Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.S. von § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG kann vorliegen, wenn das Deutsche Patent- und Markenamt in einem Löschungsverfahren wegen bösgläubiger Markenanmeldung einen wertvollen Besitzstand des Löschungsantragstellers zum Zeitpunkt der Markenanmeldung bejaht hat und das Bundespatentgericht das Vorbringen als unsubstanziiert seiner Entscheidung zugrunde legt, ohne einen richterlichen Hinweis zu erteilen .