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FG München Urteil v. - 14 K 3967/08

Gesetze: FGO § 110 Abs. 1, FGO § 68, FGO § 67, FGO § 134

Unzulässigkeit der Klage bei rechtskräftiger Vorentscheidung

Leitsatz

1. Einer nochmaligen Entscheidung über denselben Streitgegenstand steht die Rechtskraft des Urteils entgegen.

2. Für eine höhere Festsetzung der USt besteht im Klageweg kein Rechtsschutzbedürfnis. Eine so genannte Verböserung ist im finanzgerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht vorgesehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAD-52916

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