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BAG Urteil v. - 3 AZR 985/06

Tatbestand

Die Parteien streiten über das Schicksal einer Direktversicherung in der Insolvenz. Die klagende Insolvenzverwalterin nimmt den Beklagten darauf in Anspruch, den von der Lebensversicherung hinterlegten, dem Rückkaufswert entsprechenden Geldbetrag zu ihren Gunsten freizugeben.

Fundstelle(n):
EAAAD-52976

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