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BAG Urteil v. - 1 AZR 853/08

Gesetze: § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 77 Abs 4 S 1 BetrVG, § 308 Abs 1 ZPO

Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

Leitsatz

Die Verletzung des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG bei einer einseitigen Änderung einer im Betrieb geltenden Vergütungsordnung kann dazu führen, dass die betroffenen Arbeitnehmer eine Vergütung auf der Grundlage der zuletzt mitbestimmten Entlohnungsgrundsätze verlangen können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 2807 Nr. 50
ZIP 2011 S. 788 Nr. 16
YAAAD-52978

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