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BGH Urteil v. - I ZR 166/08

Gesetze: Art 1 Nr 2 Buchst b EGRL 83/2001, Art 2 Abs 2 EGRL 83/2001, Art 1 Abs 2 Buchst a EWGRL 42/93, § 2 Abs 1 Nr 2 AMG, § 2 Abs 3 Nr 7 AMG, § 3 Nr 1 Buchst a MPG

Wettbewerbsverstoß durch Inverkehrbringen eines mangels Zulassung verkehrsunfähigen Arzneimittels: Abgrenzung zwischen Funktionsarzneimittel und Medizinprodukt - Photodynamische Therapie

Leitsatz

Photodynamische Therapie

Bei der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein (Funktions-)Arzneimittel oder ein Medizinprodukt ist, sind neben seinen unmittelbaren Wirkungen auch seine Neben- und Folgewirkungen zu berücksichtigen und führen diese, soweit sie auf immunologischem, metabolischem oder pharmakologischem Gebiet liegen, zu seiner Einordnung als Arzneimittel .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2010 S. 1705 Nr. 24
JAAAD-52983

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