Gesetze: Art 1 Nr 2 Buchst b EGRL 83/2001, Art 2 Abs 2 EGRL 83/2001, Art 1 Abs 2 Buchst a EWGRL 42/93, § 2 Abs 1 Nr 2 AMG, § 2 Abs 3 Nr 7 AMG, § 3 Nr 1 Buchst a MPG
Wettbewerbsverstoß durch Inverkehrbringen eines mangels Zulassung verkehrsunfähigen Arzneimittels: Abgrenzung zwischen Funktionsarzneimittel und Medizinprodukt - Photodynamische Therapie
Leitsatz
Photodynamische Therapie
Bei der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein (Funktions-)Arzneimittel oder ein Medizinprodukt ist, sind neben seinen unmittelbaren Wirkungen auch seine Neben- und Folgewirkungen zu berücksichtigen und führen diese, soweit sie auf immunologischem, metabolischem oder pharmakologischem Gebiet liegen, zu seiner Einordnung als Arzneimittel .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW-RR 2010 S. 1705 Nr. 24 JAAAD-52983