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BVerwG Beschluss v. - 9 B 12/10

Gesetze: § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, Art 103 Abs 1 GG

Rechtliches Gehör; Berücksichtigung des tatsächlichen Vorbringens der Beteiligten

Fundstelle(n):
FAAAD-53093

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