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BFH Beschluss v. - IV B 151/09

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 116, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Fehler bei der Auslegung von Verträgen gehören zu den materiell-rechtlichen Gesetzesverstößen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 2105 Nr. 11
SAAAD-53109

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