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BFH Beschluss v. - VII B 244/09

Gesetze: AO § 12, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, StromStG § 2 Nr. 4, StromStG § 9 Abs. 3

Einstufung einer Geschäftseinrichtung oder Anlage als Betriebsstätte i.S. des § 12 AO von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig; schriftliche Mitteilung eines Außenprüfers als bloße Vorbereitungshandlung oder als verjährungshemmende Prüfungshandlung

Fundstelle(n):
AO-StB 2011 S. 158 Nr. 5
BFH/NV 2010 S. 2020 Nr. 11
TAAAD-53113

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