Aufrechnung des Finanzamts gegen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Schuldners im Insolvenzverfahren
Leitsatz
Ansprüche des Insolvenzschuldners auf Umsatzsteuervergütung sind vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, soweit sie auf Vorsteuerabzugsbeträgen für vor Insolvenzeröffnung an den Schuldner erbrachten Lieferungen oder Leistungen beruhen. Gegen solche Ansprüche kann das Finanzamt mit Insolvenzforderungen auch dann aufrechnen, wenn sie aus einer Korrektur vorinsolvenzlicher Vorsteuerbeträge resultierten, die zunächst wegen Uneinbringlichkeit der Forderungen zu Lasten der Insolvenzmasse, jedoch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und teilweiser Befriedigung der Insolvenzgläubiger wiederum zu Gunsten der Insolvenzmasse berichtigt wurden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 2019 Nr. 11 UR 2010 S. 867 Nr. 22 DAAAD-53114