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BGH Beschluss v. - VIII ZB 15/10

Gesetze: § 15a RVG, Teil 3 Vorbem 3 Abs 4 RVG-VV, Nr 2300 RVG-VV, § 132 GVG

Kostenfestsetzungsverfahren: Anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die prozessuale Verfahrensgebühr

Leitsatz

Der VIII. Zivilsenat schließt sich zur Frage der Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens gemäß Vorbemerkung 3 Absatz 4 RVG VV der eine Anwendung des § 15a RVG befürwortenden Rechtsprechung anderer Zivilsenate (Beschlüsse vom , II ZB 35/07, NJW 2009, 3101; , XII ZB 175/07, NJW 2010, 1375; , XII ZB 177/09, AGS 2010, 106; , IX ZB 82/08, juris; , V ZB 38/10, AGS 2010, 263) zur Vermeidung eines der Sache nicht angemessenen Vorgehens nach § 132 GVG an .

Fundstelle(n):
ZIP 2010 S. 2268 Nr. 46
BAAAD-53453

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