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BGH Urteil v. - IX ZR 212/09

Gesetze: § 129 Abs 1 InsO, § 142 InsO, § 667 BGB

Insolvenzanfechtung: Überweisung der auf das Geschäftskonto des Tankstellenbetreibers eingezahlten Erlöse aus Kraftstoffverkäufen an das Mineralölunternehmen als Bargeschäft und Gläubigerbenachteiligung bei faktischer Behinderung des Vollstreckungszugriffs dritter Gläubiger

Leitsatz

1. Begegnet ein Vollstreckungszugriff dritter Gläubiger auf den entäußerten Vermögenswert faktischen Hindernissen, steht das einer Gläubigerbenachteiligung nicht entgegen .

2. Veräußert ein Tankstellenbetreiber im Namen und für Rechnung eines Mineralölunternehmens in dessen Eigentum stehende Kraftstoffe an Endkunden und überweist er die zunächst für fremde Rechnung vereinnahmten Barerlöse nach Einzahlung auf seinem allgemeinen Geschäftskonto an das Mineralölunternehmen, so scheidet ein Bargeschäft aus .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 2578 Nr. 43
BB 2010 S. 2721 Nr. 45
NJW 2010 S. 3578 Nr. 49
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2010 S. 3440
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2011 S. 119
WM 2010 S. 1986 Nr. 42
WM 2010 S. 2287 Nr. 48
ZIP 2010 S. 2009 Nr. 41
SAAAD-53524

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