Von atypisch stillen Gesellschaftern geleistetes Agio erhöht
nicht eigenen Gewinnanteil
Leitsatz
Unabhängig davon, ob die Leistung eines Agios durch den atypisch
stillen Gesellschafter ebenso wie die Einlage sein eigenes Kapitalkonto erhöht
oder ob das Agio für Rechnung eines anderen Mitunternehmers geleistet werden
kann, so dass es dessen Kapitalkonto erhöht, erhöht sich in beiden Fällen
jedenfalls nicht der Gewinnanteil des atypisch stillen Gesellschafters um von
ihm oder anderen gleichgeordneten stillen Gesellschaftern geleistete
Agio-Beträge.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 2266 Nr. 12 GmbHR 2010 S. 1223 Nr. 22 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2010 S. 920 XAAAD-53557