Veräußerung eines Flugzeugs einer gewerblich
geprägten Personengesellschaft führt zu einem laufenden
gewerbesteuerpflichtigen Gewinn
Leitsatz
Der Gewinn aus der Veräußerung des Flugzeugs einer
gewerblich geprägten KG ist als laufender und nicht nach den §§
16, 34 EStG
begünstigter Gewinn zu qualifizieren, wenn die Veräußerung
Bestandteil der einheitlichen unternehmerischen Tätigkeit (Vermietung
sowie der An- und Verkauf des Flugzeugs aufgrund eines einheitlichen
Geschäftskonzepts) war. Das gilt auch dann, wenn der Flugzeugverkauf nach
Ablauf der Leasingzeit nicht "fest vereinbart" war, das Flugzeug in der Zeit
seiner Vermietung zum Anlagevermögen gehörte und die
Veräußerung mit der Beendigung der Geschäftstätigkeit der
KG zusammenfiel.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 2268 Nr. 12 StBW 2010 S. 965 Nr. 21 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2011 S. 75 HAAAD-53558