Einheitliche Gewinnermittlungsmethode im Gesamthandsbereich und in den Sonderbereichen der einzelnen Gesellschafter bei Personengesellschaft mit freiberuflichen Einkünften
Leitsatz
Besteht für eine Personengesellschaft keine Buchführungspflicht und führt sie auch nicht freiwillig Bücher, ist der Gewinn im Gesellschaftsbereich und in den Sonderbereichen der Gesellschafter einheitlich nach § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln. Die in ihrer Gesamtheit den Gewinn einer Personengesellschaft im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 EStG bildenden zu addierenden Teilgewinne müssen einheitlich jeweils nach denselben Prinzipien ermittelt werden.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 2272 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2010 S. 919 RAAAD-53559