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Oberfinanzdirektion Magdeburg - S 2230 - 154 - St 212 S 2177- 1 - St 212

Pkw-Privatanteil bei einem landwirtschaftlichen Betrieb mit umsatzsteuerlicher Durchschnittssatzbesteuerung (1 %-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei nach § 24 UStG pauschalierenden Landwirten)

Bezug: BStBl 2010 II S. 689

Bezug:

1. Rechtsprechung

Mit , BStBl. II S. 689, hat der BFH entschieden, dass die Entnahme eines Landwirts, der die private Pkw-Nutzung nach der 1 %-Regelung ermittelt und die Umsatzsteuer pauschaliert, nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen ist.

Der BFH begründet diese Auffassung wie folgt:

Die Nutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts für betriebsfremde Zwecke stellt eine Nutzungsentnahme dar. Der Gewinn des Betriebs ist deshalb nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG um den auf die betriebsfremde Nutzung entfallenden Aufwand zu erhöhen. Nutzungsentnahmen sind grundsätzlich mit dem durch die Nutzung verursachten Aufwand, d. h. mit den tatsächlichen Selbstkosten zu bewerten. Die Bewertung der privaten Kfz-Nutzung richtet sich jedoch nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 4 EStG. Es handelt sich um spezialgesetzliche Regelungen.

Bemessungsgrundlage der 1 %-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist der inländische Listenpreis des Pkws einschließlich der Umsatzsteuer. Diese Regelung verhindert, dass ein Betriebsinhaber hinsichtlich der privaten Nutzung eines Pkws besse...

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