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BAG Urteil v. - 9 AZR 839/08

Gesetze: § 6 AGG, § 15 Abs 2 AGG, § 15 Abs 4 AGG, § 22 AGG, § 61b Abs 1 ArbGG, § 71 Abs 1 SGB 9, § 81 Abs 1 SGB 9, § 81 Abs 2 SGB 9, § 81 Abs 4 SGB 9, § 286 Abs 1 ZPO

Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteiligung

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der schwerbehinderte Kläger eine Entschädigung beanspruchen kann, weil ihn die Beklagte bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses wegen seiner Behinderung benachteiligte.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 2956 Nr. 48
NJW 2010 S. 550 Nr. 8
OAAAD-53761

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