Wettbewerbsverstoß: Händler als Täter bei Werbung in einer Preissuchmaschine mit irreführenden Preisangaben - Versandkosten bei Froogle II
Leitsatz
Versandkosten bei Froogle II
Verstößt die Werbung in einer Preissuchmaschine wegen unzureichender oder irreführender Preisangaben gegen die Preisangabenverordnung oder das Irreführungsverbot, so ist der Händler dafür wettbewerbsrechtlich als Täter verantwortlich, wenn er die Preisangaben dem Betreiber der Suchmaschine mitgeteilt und der Betreiber der Suchmaschine die Preisangaben unverändert in die Suchmaschine eingestellt hat .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 2578 Nr. 43 DB 2010 S. 2500 Nr. 45 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2010 S. 3441 YAAAD-53762