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BGH Urteil v. - VIII ZR 16/10

Gesetze: § 535 BGB

Mietvertrag zwischen zwei Erbbauberechtigten

Leitsatz

Überlässt der eine von zwei Erbbauberechtigten eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks dem anderen Erbbauberechtigten eine der Wohnungen gegen Entgelt, handelt es sich regelmäßig um einen Mietvertrag (im Anschluss an , WM 1969, 298) .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2010 S. 1664 Nr. 24
OAAAD-53787

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