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BGH Urteil v. - III ZR 246/09

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 305 BGB, §§ 305ff BGB, § 328 BGB, § 657 BGB, § 661 BGB

Haftung des Veranstalters eines Reit- und Springturniers für die Verletzung eines Reitpferdes; Inhaltskontrolle "Allgemeiner Bestimmungen" der Turnierausschreibung

Leitsatz

1. Zur Haftung des Veranstalters eines Reit- und Springturniers für die infolge der Verwendung ungeeigneter Fangständer eingetretene Verletzung eines - nicht im Eigentum des Turnierteilnehmers stehenden - Reitpferdes .

2. Zur Frage der Kontrolle "Allgemeiner Bestimmungen" der Turnierausschreibung nach Maßgabe der §§ 305 ff. BGB .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 139 Nr. 3
WM 2011 S. 177 Nr. 4
TAAAD-53810

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