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EuGH Urteil v. - C-222/09

Gesetze: RL 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 Buchst. c, e

Von Ingenieuren durchgeführte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten - Bestimmung des Ortes der Dienstleistungserbringung

Leitsatz

Dienstleistungen, die darin bestehen, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Umwelt- und Technologiebereich auszuführen, und die von in einem Mitgliedstaat ansässigen Ingenieuren im Auftrag und zugunsten eines Dienstleistungsempfängers erbracht werden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, sind als "Leistungen von Ingenieuren" im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage einzustufen.

Fundstelle(n):
SAAAD-53845

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