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BFH Urteil v. - VI R 39/09

Gesetze: FGO § 96 Abs. 2, FGO § 119 Nr. 3, GG Art. 103 Abs. 1, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 1, EStG § 8

Nichtberücksichtigung des Vorbringens eines Beteiligten; Bestimmung des Zuflusszeitpunkts; Zukunftssicherungsleistung

Leitsatz

Zuführungen des Arbeitgebers zu einer Pensionsrückstellung bei der Erteilung einer Direktzusage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung stellen mangels Zuflusses von Vermögenswerten beim Arbeitnehmer noch keinen (regelmäßig steuerpflichtigen) Lohnzufluss dar. Die Maßstäbe zur Bestimmung des Zuflusszeitpunkts gelten nicht nur in Fällen, in denen die der Versorgungsrückstellung zugeführten Beträge vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Barlohn bereitgestellt werden, sondern finden auch dann Anwendung, wenn die Beträge durch einvernehmliche Herabsetzung des laufenden Gehalts aufgebracht werden ("arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung" durch aufgeschobene Vergütung).

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 2296 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 22/2010 S. 887
RAAAD-53893

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