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BFH Beschluss v. - VIII B 54/10

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3, EStG § 9 Abs. 5, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

Voraussetzungen für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers (eines Hochschullehrers) bereits höchstrichterlich geklärt

Leitsatz

1. Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten.
2. Die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, der seinem Beruf teilweise im Arbeitszimmer und teilweise außer Haus nachgeht, den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 Halbsatz 2 EStG), ist höchstrichterlich durch eine umfangreiche Rechtsprechung des BFH geklärt im Sinne des § 115 FGO.
Danach bestimmt sich der Mittelpunkt der Berufstätigkeit nach dem inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen. Diese Rechtsprechung ist auf alle Berufsgruppen anzuwenden und damit auch auf Hochschullehrer, die neben ihrer Tätigkeit als Hochschulprofessor mit einer Lehrverpflichtung von 18 Wochenstunden auch noch einer weiteren oder mehreren Tätigkeiten nachgehen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 2253 Nr. 12
PAAAD-53898

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