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BFH Urteil v. - I R 46/08

Gesetze: DBA Schweiz Art. 15 Abs. 4

Besteuerung von im Inland ansässigen leitenden Angestellten einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nach dem DBA Schweiz

Leitsatz

Die Einkünfte einer in Deutschland ansässigen Person aus einer Tätigkeit als leitender Angestellter einer mit einem Domizilvermerk versehenen schweizerischen Kapitalgesellschaft können nur dann nach Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz 1992 in der Schweiz besteuert werden, wenn die Geschäftsleitung der Kapitalgesellschaft nicht von Deutschland aus ausgeübt wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 2725 Nr. 45
BFH/NV 2010 S. 2276 Nr. 12
VAAAD-54307

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