Kein weiterer steuerpflichtiger Erwerbsvorgang i.S.des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG durch Aufhebung eines Grundstückskaufvertrags
Leitsatz
Ein Kaufvertrag unterliegt nur dann der Grunderwerbsteuer, wenn der Erwerber aus ihm einen obligatorischen Anspruch auf Verschaffung des Grundstückseigentums erwirbt, aus dem er unmittelbar auf die Erklärung der Auflassung klagen kann. In Fällen, in denen das Eigentum an einem Grundstück noch nicht übergegangen ist (§ 16 Abs. 1 GrEStG), lässt die Aufhebung des Verpflichtungsgeschäfts zwar den durch den ursprünglichen Kaufvertrag entstandenen Steueranspruch unberührt, sie selbst führt aber zu keinem (weiteren) steuerpflichtigen Tatbestand.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 2300 Nr. 12 HFR 2011 S. 334 Nr. 3 WAAAD-54311