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BGH Urteil v. - I ZR 3/09

Gesetze: § 30 MarkenG, § 89b HGB

Markenlizenzvertrag: Ausgleichsanspruch des Lizenznehmers bei Beendigung des Lizenzverhältnisses in Analogie zum Handelsvertreterrecht - JOOP!

Leitsatz

JOOP!

1. Dem Lizenznehmer eines Markenlizenzvertrags kann bei Beendigung des Lizenzverhältnisses ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Anwendung des § 89b HGB (vgl. , NJW-RR 2007, 1327 Rn. 13f. mwN) zustehen. Eine entsprechende Anwendung des § 89b HGB setzt demnach die Einbindung des Lizenznehmers in die Absatzorganisation des Lizenzgebers sowie die Verpflichtung des Lizenznehmers voraus, dem Lizenzgeber seinen Kundenstamm zu übertragen .

2. Ist der Markeninhaber und Lizenzgeber auf dem Gebiet der vom Lizenznehmer vertriebenen Waren selbst nicht tätig, sind die Voraussetzungen einer entsprechenden Anwendung des § 89b HGB im Regelfall nicht gegeben .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 2642 Nr. 44
DB 2010 S. 2331 Nr. 42
RAAAD-54382

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