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BGH Urteil v. - I ZR 66/08

Gesetze: § 126b BGB, § 312c BGB, § 355 Abs 1 S 2 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 1 Abs 1 Nr 10 BGB-InfoV, § 14 BGB-InfoV

Fernabsatzvertrag über Internet: Anforderungen an die Möglichkeit zur dauerhaften Wiedergabe der Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss über eBay - Holzhocker

Leitsatz

Holzhocker

Die dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312c, 355 BGB zu erteilenden Informationen müssen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen. Dementsprechend reicht die Speicherung dieser Informationen auf der Website des Unternehmers ebenso wenig für das Anlaufen der Widerrufsfrist von zwei Wochen gemäß § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB aus wie die Möglichkeit, diese Informationen nach Vertragsschluss bei eBay abzurufen .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 3111 Nr. 51
DB 2010 S. 2447 Nr. 44
NJW 2010 S. 3566 Nr. 49
WM 2010 S. 2126 Nr. 45
ZIP 2010 S. 2249 Nr. 46
BAAAD-54383

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