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BGH Beschluss v. - VI ZB 85/08

Gesetze: § 3 ZPO, § 511 ZPO

Wert des Beschwerdegegenstandes: Verurteilung einer Rechtsanwaltssozietät zur Auskunftserteilung; schützenswertes wirtschaftliches Interesse an einer Geheimhaltung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
WAAAD-54431

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