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BSG Urteil v. - B 13 R 16/09 R

Gesetze: § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 53 Abs 1 S 2 SGB 10, § 54 Abs 1 SGB 10, § 59 SGB 10, § 43 SGB 6, § 100 Abs 3 SGB 6, § 102 Abs 1 S 2 SGB 6, § 101 Abs 1 SGG, § 101 Abs 2 SGG, § 199 Abs 1 Nr 3 SGG

Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich - wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - Teilanerkenntnis

Leitsatz

1. Eine in Ausführung eines angenommenen Anerkenntnisses bewilligte Rente kann bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse nach § 48 SGB 10 aufgehoben werden.

2. Ein Teilanerkenntnis ist gegeben, wenn eine Rechtsfolge ohne "Drehen und Wenden" zugegeben ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:060510UB13R1609R0

Fundstelle(n):
AAAAD-54473

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