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BAG Urteil v. - 4 AZR 944/08

Gesetze: § 1 TVG

Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel

Tatbestand

Die Parteien streiten zuletzt noch über die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger einen Stundenlohn in Höhe von 15,04 Euro brutto nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder und des Landes Berlin vom 20. August 2007 (TV Lohn/West) statt der von ihnen einzelvertraglich vereinbarten 13,54 Euro brutto zu zahlen.

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 2512 Nr. 45
OAAAD-54519

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