Keine Anrechnung von durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer; Ergebnis des Steuerfestsetzungsverfahrens für das Steuererhebungsverfahren verbindlich
Leitsatz
Im Rahmen des Steuererhebungsverfahrens kann die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG nur angerechnet werden, soweit sie konkret auf die bei der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde gelegten Lohnzahlungen entfällt. Auf nicht veranlagten Arbeitslohn (hier: für mehrere Jahre) gezahlte Lohnsteuer ist auch dann nicht anzurechnen, wenn dieser (rechnerisch) von der (geschätzten) Höhe der Lohneinkünfte umfasst wird. Das Ergebnis des Steuerfestsetzungsverfahrens ist für das Steuererhebungsverfahren verbindlich; es kann dort nicht auf seine Richtigkeit überprüft werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 2274 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2010 S. 921 EAAAD-54638