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BFH Beschluss v. - VII B 70/10

Gesetze: EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 38 Abs. 3 Satz 1

Keine Anrechnung von durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer; Ergebnis des Steuerfestsetzungsverfahrens für das Steuererhebungsverfahren verbindlich

Leitsatz

Im Rahmen des Steuererhebungsverfahrens kann die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG nur angerechnet werden, soweit sie konkret auf die bei der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde gelegten Lohnzahlungen entfällt.
Auf nicht veranlagten Arbeitslohn (hier: für mehrere Jahre) gezahlte Lohnsteuer ist auch dann nicht anzurechnen, wenn dieser (rechnerisch) von der (geschätzten) Höhe der Lohneinkünfte umfasst wird.
Das Ergebnis des Steuerfestsetzungsverfahrens ist für das Steuererhebungsverfahren verbindlich; es kann dort nicht auf seine Richtigkeit überprüft werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 2274 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2010 S. 921
EAAAD-54638

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