Wettbewerbsrecht: Zurückweisung einer anwaltlichen Abmahnung mangels Vollmachtsnachweises; Unterlassungsanspruch bei Ankündigung eines Gewährleistungsausschlusses in der Werbeanzeige für einen Verbrauchsgüterkauf und anwaltliche Geschäftsgebühr für eine durchschnittliche Abmahnung - Vollmachtsnachweis
Leitsatz
Vollmachtsnachweis
1. Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist .
2. Enthält eine Werbeanzeige die Ankündigung der Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses, der mit § 475 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht in Einklang steht, begründet dies die für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 Satz 2 UWG erforderliche Erstbegehungsgefahr für einen Verstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 437, 475 Abs. 1 Satz 1 BGB .
3. Der Rechtsanwalt erhält in einem durchschnittlichen Fall für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV nicht unterhalb einer 1,3-fachen Gebühr .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 2705 Nr. 45 NJW-RR 2011 S. 335 Nr. 5 ZIP 2010 S. 2264 Nr. 46 SAAAD-54655