Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 140/08

Gesetze: § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 S 2 UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG, § 174 S 1 BGB, § 437 BGB, § 475 Abs 1 S 1 BGB, Nr 2300 RVG-VV

Wettbewerbsrecht: Zurückweisung einer anwaltlichen Abmahnung mangels Vollmachtsnachweises; Unterlassungsanspruch bei Ankündigung eines Gewährleistungsausschlusses in der Werbeanzeige für einen Verbrauchsgüterkauf und anwaltliche Geschäftsgebühr für eine durchschnittliche Abmahnung - Vollmachtsnachweis

Leitsatz

Vollmachtsnachweis

1. Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist .

2. Enthält eine Werbeanzeige die Ankündigung der Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses, der mit § 475 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht in Einklang steht, begründet dies die für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 Satz 2 UWG erforderliche Erstbegehungsgefahr für einen Verstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 437, 475 Abs. 1 Satz 1 BGB .

3. Der Rechtsanwalt erhält in einem durchschnittlichen Fall für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV nicht unterhalb einer 1,3-fachen Gebühr .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 2705 Nr. 45
NJW-RR 2011 S. 335 Nr. 5
ZIP 2010 S. 2264 Nr. 46
SAAAD-54655

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank