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BGH Beschluss v. - IX ZB 195/09

Gesetze: § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 Halbs 2 InsO, § 63 Abs 1 InsO, § 64 Abs 1 InsO, § 3 Nr 2 Buchst e RPflG, § 18 Abs 1 Nr 1 RPflG, § 18 Abs 2 S 1 RPflG, § 11 InsVV, § 8 Abs 2 RVG

Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Hemmung der Verjährung des Vergütungsanspruchs

Leitsatz

1. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters auf den Rechtspfleger über, sofern sich nicht der Richter die Entscheidung vorbehalten hat .

2. Die Verjährung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters ist bis zum Abschluss des eröffneten Insolvenzverfahrens gehemmt .

Fundstelle(n):
WM 2010 S. 2122 Nr. 45
ZIP 2010 S. 2160 Nr. 44
VAAAD-54667

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