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BGH Urteil v. - VIII ZR 285/09

Gesetze: § 158 Abs 2 BGB, § 387 BGB, § 388 BGB, § 556 Abs 3 S 2 BGB

Wohnraummiete: Erlöschen der Wirkung einer Aufrechnung mit dem Anspruch auf Rückzahlung nicht fristgerecht abgerechneter Betriebskostenvorschüsse bei nachträglicher Betriebskostenabrechnung

Leitsatz

Macht der Mieter den Anspruch gegen den Vermieter auf Rückzahlung geleisteter Vorschüsse auf Betriebskosten, über die der Vermieter nicht innerhalb der Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB abgerechnet hat, im Wege der Aufrechnung geltend, so entfällt die Wirkung der Aufrechnung ex nunc, soweit der Vermieter nachträglich eine wirksame Betriebskostenabrechnung erteilt und der Mieter hiernach Betriebskosten schuldet (Fortführung des Senatsurteils vom , VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499) .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 143 Nr. 3
FAAAD-54668

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