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BGH Urteil v. - IX ZR 175/09

Gesetze: § 756 Abs 1 ZPO

Zug-um-Zug-Vollstreckung: Klage auf Feststellung der Übereinstimmung der angebotenen Gegenleistung mit dem Titel und Pflicht zur Annahme einer gleichwertigen Gegenleistung

Tatbestand

Der Kläger ist Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin. Die Beklagte wurde im Vorverfahren rechtskräftig verurteilt, an die Schuldnerin 84.600,77 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe einer bestimmten Software einschließlich Lizenzen und Handbüchern. Mit der Software wollte die Beklagte ein Internetportal erstellen, das sie jedoch später auf anderem Weg realisierte.

Fundstelle(n):
YAAAD-54679

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